Marktsatzung Töpfer - Bürgeler Töpfermarkt e.V.

Bürgeler  Töpfermarkt
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Marktsatzung Bürgeler Töpfermarkt 2025


Der Bürgeler Töpfermarkt findet am 21. und 22. Juni 2025 in der Töpferstadt Bürgel statt.
Der Veranstalter ist Bürgeler Töpfermarkt e.V.


Bewerbung
Bewerbungen zur Teilnahme sind spätestens bis zum 31.Januar 2025 mittels vollständig ausgefülltem Anmeldeformular inklusive aktueller Fotos einzureichen.

Die Bestätigung zur Teilnahme erfolgt bis 28.02.2025. Die Standmiete ist 2 Wochen nach Zusendung der Rechnung, spätestens jedoch Ende April fällig. Bei einer Absage durch den Teilnehmer nach dem 30.04.2025 wird die gesamte Standmiete als Stornogebühr einbehalten.


Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Der Bürgeler Töpfermarkt hat den Charakter eines hochwertigen Keramikmarktes. Teilnahmeberechtigt sind nur professionelle Töpferinnen und Töpfer. Es dürfen nur selbst gefertigte Artikel angeboten werden.

Das traditionelle Bürgeler Blau-Weiß-Dekor darf nur von Mitgliedern des Schutzverbandes Bürgeler Töpferwaren e.V. präsentiert werden.

In einem geringen Umfang nehmen auch Kunsthandwerker anderer Gewerke, z.B. Holzartikel, Körbe, Honig, Käse, Seife, Bücher, teil.

Die gastronomische Versorgung wird hauptsächlich von regionalen Ständen und Spezialitätenständen übernommen.


Aufbau
Die Standplätze werden vom Veranstalter, soweit nicht vorab übermittelt, bei Ankunft zugewiesen. Bei der Anmeldung geäußerte Platzwünsche werden, soweit möglich, berücksichtigt, können jedoch nicht zur Bedingung gemacht werden.

Die Aufbauzeiten sind Freitag von 16.00 bis 22.00 und Samstag 6.30 bis 10.00 Uhr. Fahrzeuge müssen sofort nach dem Entladen im Interesse aller Marktteilnehmer:innen vom Marktgelände entfernt werden. Es stehen Parkplätze außerhalb des Marktgeländes zur Verfügung.


Standkennzeichnung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennzeichnen ihren Stand mit ihren Namen und Anschrift.


Abbau
Der Abbau der Stände erfolgt nach Marktende. Fahrzeuge dürfen nur zum Einladen auf das Marktgelände gefahren werden.


Bewachung
Während der Nachtzeiten wird ein Sicherheitsdienst mit der Bewachung des Marktes beauftragt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für durch Dritte herbeigeführte Schäden. Es wird empfohlen, die Waren abzuräumen und sicher einzupacken.


Schadenshaftung
Der Teilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Etwaige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind sofort, spätestens jedoch 14 Tage nach Marktende schriftlich geltend zu machen. Die Höhe eines möglichen Schadensersatzes ist auf die Summe der Standgebühr begrenzt.


Standgebühren
Die Höhe der Standgebühren, die Kosten für Strom und Wasser können ab Januar 2025 beim Veranstalter angefragt werden.


Werbung
Der Veranstalter organisiert eine umfangreiche überregionale Werbung in verschiedenen Medien. Es wird ein Verzeichnis aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer veröffentlicht. Der Veranstalter stellt Flyer und anderes Werbematerial zur Verfügung. Es wird um Auslage auf anderen Märkten und Information eigener Kunden gebeten. Fotos und Informationen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden für Veröffentlichungen auf der Homepage und anderen Medien genutzt.


Auslobung des Walter-Gebauer-Keramik-Preises
Die Teilnahme am Keramik-Preis kann durch die Marktanmeldung bekundet werden. Weitere Informationen zur Anmeldung, sowie die Verleihung des Preises erfolgt durch das Keramik-Museum-Bürgel.



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